Blog

DSGVO-konform werben – was lokale Anbieter wirklich beachten müssen

Schaufenster-Bildschirme zählen zu den unkritischsten DSGVO-Themen – wenn sie richtig betrieben werden. Ein klarer Leitfaden ohne Anwaltsdeutsch.

Beispiel-Beitrag

Lokale Schaufenster-Bildschirme sind aus DSGVO-Sicht in der Regel unkritisch – solange du dich an drei Faustregeln hältst. Wir fassen sie kurz zusammen.

1. Keine personenbezogenen Daten erheben

Klingt banal, ist es aber nicht: Vermeide Kameras, Gesichts­erkennung oder Bluetooth-Tracking auf Schaufenster-Hardware. Was du nicht erfasst, musst du nicht melden, schützen oder löschen.

2. Externe Tracker raus

Klassisches Footfall-Counting mit „Smart-Beacons" verwendet meist Drittanbieter-Cloud. Da landest du schnell beim Tarif eines IT-Sicherheits­vertrags. MacherTV-Setup: keine Tracker, keine Cloud-Drittanbieter, keine Marketing-Pixel. Ende.

3. Quellen-Transparenz

Wenn du Bilder oder Videos einsetzt, prüfe Lizenzen. Stockfoto-Plattformen sind in Ordnung – aber Foto-CDNs aus Drittländern sind eine Datenschutz-Falle, weil Verbindungen schon beim Kontakt mit dem Browser entstehen.

Der pragmatische Ansatz

Self-Hosting ist nicht „IT-Hipster-Quatsch", sondern handfester DSGVO-Schutz. Auch deshalb betreibt MacherTV alles selbst: Player-Updates aus deutscher Server-Infrastruktur, Fonts auf eigener Domain, null externe Anbindung.

Praxis-Empfehlung: Frag deinen Hardware-Anbieter explizit, welche externen Endpunkte der Player kontaktiert. Antworten wie „kommt vom Hersteller, das ist Standard" sind ein Warnzeichen.