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DSGVO-konform werben – was lokale Anbieter wirklich beachten müssen
Schaufenster-Bildschirme zählen zu den unkritischsten DSGVO-Themen – wenn sie richtig betrieben werden. Ein klarer Leitfaden ohne Anwaltsdeutsch.
Lokale Schaufenster-Bildschirme sind aus DSGVO-Sicht in der Regel unkritisch – solange du dich an drei Faustregeln hältst. Wir fassen sie kurz zusammen.
1. Keine personenbezogenen Daten erheben
Klingt banal, ist es aber nicht: Vermeide Kameras, Gesichtserkennung oder Bluetooth-Tracking auf Schaufenster-Hardware. Was du nicht erfasst, musst du nicht melden, schützen oder löschen.
2. Externe Tracker raus
Klassisches Footfall-Counting mit „Smart-Beacons" verwendet meist Drittanbieter-Cloud. Da landest du schnell beim Tarif eines IT-Sicherheitsvertrags. MacherTV-Setup: keine Tracker, keine Cloud-Drittanbieter, keine Marketing-Pixel. Ende.
3. Quellen-Transparenz
Wenn du Bilder oder Videos einsetzt, prüfe Lizenzen. Stockfoto-Plattformen sind in Ordnung – aber Foto-CDNs aus Drittländern sind eine Datenschutz-Falle, weil Verbindungen schon beim Kontakt mit dem Browser entstehen.
Der pragmatische Ansatz
Self-Hosting ist nicht „IT-Hipster-Quatsch", sondern handfester DSGVO-Schutz. Auch deshalb betreibt MacherTV alles selbst: Player-Updates aus deutscher Server-Infrastruktur, Fonts auf eigener Domain, null externe Anbindung.
Praxis-Empfehlung: Frag deinen Hardware-Anbieter explizit, welche externen Endpunkte der Player kontaktiert. Antworten wie „kommt vom Hersteller, das ist Standard" sind ein Warnzeichen.